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BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen auf Feststellung der Unterrichtung des Wissensstoffs - Anfechtung eine Prüfungsentscheidung wegen fehlenden Übens des Stoffes
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.06.1983 - 1 WB 27.81
Wehrbeschwerde - Eigenhändige Unterschrift - Unschädliches Fehlen
Auszug aus BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83
Der nach erfolglosem Vorverfahren gestellte und auf eine nochmalige Korrektur der mit mangelhaft bewerteten Klausur im Fach Betriebs- und Organisationswissenschaften (BOW) gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde durch Beschluß des Senats vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81 - zurückgewiesen.Die Verfahrensakte 349/82 des BMVg - P II 5 -, die Stammakten des Antragstellers - Hauptteile A und B -, die Prüfungsakte des Antragstellers aus 1981 und die Akten des Verfahrens 1 WB 27.81 waren Gegenstand der Beratung des Senats.
Die Verbesserung der Klausurnote (Einzelnote) um eine Notenstufe würde jedenfalls zu einer Verbesserung der Platzziffer führen und sich damit auf die spätere Laufbahn auswirken können (vgl. im einzelnen BVerwG Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - 1 WB 147/78 - und vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).
Im Ergebnis erschöpft sich im vorliegenden wie in dem vom Senat bereits entschiedenen (1 WB 27/81) Fall das Vorbringen des Antragstellers darin, Unterschiede in der Unterrichtsgestaltung der einzelnen Dozenten darzulegen und aus der seiner Ansicht nach schlechteren Wissensvermittlung in seinem Hörsaal eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes herzuleiten.
- BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
Angemessenheit und Eindeutigkeit von Aufgaben schriftlicher Prüfungsarbeiten an …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83
Die Verbesserung der Klausurnote (Einzelnote) um eine Notenstufe würde jedenfalls zu einer Verbesserung der Platzziffer führen und sich damit auf die spätere Laufbahn auswirken können (vgl. im einzelnen BVerwG Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - 1 WB 147/78 - und vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).
- BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten - …
Daß Einzelnoten aus dem Grundlehrgung der Fortbildungsstufe C zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden können, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 -, vom 21. Juni 1978 - 1 WB 23/77, - und vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83).Den Senat trifft eine weitergehende Aufklärungspflicht nicht, zumal ein Anspruch auf einen bestimmten Umfang und eine bestimmte Art von Unterricht nicht besteht (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83).
- BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im …
Die Einzelnote in der TSK-Klausur ist als selbständige truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbar (vgl.Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129>, vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>, vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 42.83 - undvom 8. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 62.83 -).